Konzeption für die Wohnstätten der Werkstatt für Behinderte im Kreis Gütersloh gGmbH
Die Wohnstätten für Behinderte:
Rhedaer Str. 138, 33334 Gütersloh, Kiebitzhof, Rhedaer Str. 216, 33334 Gütersloh Stodieks Hof, Stodieks Hof 2a, 33790 Halle, Am Park, Osnabrücker Weg 30, 33378 Rheda-Wiedenbrück, das Kurzzeitpflegeheim für behinderte Kinder und Jugendliche, Die Arche, Stodieks Hof 2, 33790 Halle und das Betreute Wohnen
befinden sich in Trägerschaft der Werkstatt für Behinderte im Kreis Gütersloh gemeinnützige GmbH mit Sitz in Gütersloh.
Der Geschäftsführer ist Einstellungsträger und Dienstvorgesetzter aller im Wohnbereich beschäftigten MitarbeiterInnen. Er beauftragt den Leiter der Wohnbereiche mit der pädagogischen und organisatorischen Leitung.
Die Wohnstätten für Behinderte und betreute Wohngemeinschaften nehmen geistig, körperlich, psychisch und mehrfachbehinderte MitarbeiterInnen der Werkstatt auf, die aufgrund ihrer Behinderung Hilfen bedürfen, die nur stationär erbracht werden können und nicht eine ständige ärztliche Aufsicht und Behandlung benötigen. Die Gemeinschaftsfähigkeit ist Voraussetzung.
Darüber hinaus nimmt der Wohnbereich auch behinderte MitarbeiterInnen der Werkstatt auf, die so selbständig sind, daß sie außerhalb der stationären Unterbringung im Betreuten Wohnen leben können.
In der Kurzzeitpflegeeinrichtung werden behinderte Kinder und Jugendliche aufgenommen, um Familien und pflegenden Angehörigen von körperlich und geistig behinderten jungen Menschen Unterstützung und Entlastung zu bieten.
Ziel aller Einrichtungen ist es, behinderten Menschen die Möglichkeit zu bieten, so zu wohnen, daß sie ein weitestgehend selbständiges und unabhängiges Leben führen können. Hierzu gehört auch die Teilnahme am Arbeitsleben.
Sie sollen die Möglichkeit zur kreativen Selbstverwirklichung und zur Entwicklung von Lebensperspektiven haben. Die Integration in Gesellschaft und Wohnumwelt ist wichtiger Bestandteil dieser Zielsetzung.
Die in den Wohnbereichen beschäftigten MitarbeiterInnen haben den Auftrag, den behinderten Menschen die Hilfen anzubieten, die für jeden einzelnen im Sinne der Zielsetzung notwendig sind. Sie sollen die behinderten Bewohner begleiten und unterstützen, soweit notwendig. Hierzu gehört insbesondere im stationären Bereich die gemeinsame Haushaltsführung, die Gestaltung der Freizeit und die Pflege.
Die Förderung und Beibehaltung von einem weitestgehendem Maß an Selbständigkeit ist besonderer Auftrag der Trainingsgruppen und des „Betreuten Wohnens“.
Der Wohnstättenleiter koordiniert die Aufgabenstellungen der unterschiedlichen Wohnbereiche, entwickelt die Gesamtkonzeption im Sinne der Zielsetzung weiter und bereitet für diesen Bereich notwendige Entscheidungen vor.
Wohnen ist mehr als ein Dach über den Kopf zu haben! |